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Gründe für eine MPU
Folgende Tatbestände führen zu Zweifeln an der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die Führerscheinstelle ist in diesen Fällen gezwungen, im Sinne der Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit eine Eignungsprüfung durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.
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